Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Laobi Webdesign (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung und Webhosting. Die konkrete Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers.
§3 Vertragsabschluss
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch die Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
§4 Leistungsumfang und -änderungen
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
Zusätzliche vom Auftraggeber gewünschte Leistungen (z.B. Änderungs- und Ergänzungswünsche), die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand gesondert berechnet.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien sowie Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Informationen, Daten und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über alle Vorgänge informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Grafiken etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen damit verbundenen Kosten frei.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen und die Zahlungsweise ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Bei länger andauernden Projekten behält sich der Auftragnehmer die Erstellung von Teilrechnungen vor.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 800 Euro ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung zu verlangen.
§7 Lieferung und Lieferzeit
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftraggeber sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Freigaben und sonstige Verpflichtungen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum.
Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener und unverschuldeter Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet der Auftragnehmer nicht. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§8 Abnahme und Gewährleistung
Nach Fertigstellung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vertragsgemäße Leistung zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen abzunehmen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel gerügt hat oder die Leistung nutzt.
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, gilt die Leistung mit Bereitstellung zur Abnahme als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm erbrachten Leistungen frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Sollten Mängel auftreten, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistung ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
§9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 vorliegen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
§10 Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
Eine weitergehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung, Veränderung, Weitergabe an Dritte oder die öffentliche Zugänglichmachung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen zu Demonstrationszwecken in sein Portfolio aufzunehmen und auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen.
§11 Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§12 Kündigung
Bei Verträgen über die fortlaufende Erbringung von Dienstleistungen ist eine Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten.
§13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
Stand: Januar 2025